AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Lederhosen Junkies GmbH

§ 1 Geltung 

  1. Alle unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen. 
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen. 


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Darstellung der von uns angebotenen Produkte auf unserer Homepage „www.lederhosen-junkies.de“ stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Verträge über die von uns angebotenen Waren schließen wir ausschließlich in unserem Ladengeschäft (Bahnhofstraße 27b, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn) ab.
  3. Der Kunde ist an eine von ihm abgegebene und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach deren Abgabe oder Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware. 


§ 3 Preise und Zahlung 

  1. Die Preise verstehen sich in Euro einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise bei Abholung in unserem Ladengeschäft. 
  3. Unsere Rechnungen sind in Höhe eines Teilbetrages von 50 % zahlbar bei Vertragsabschluss und in Höhe der restlichen 50 % gegen Übergabe der Ware an den Kunden. Soweit der Kunde in unserem Ladengeschäft vorrätige Waren erwirbt, sind diese in voller Höhe gegen Übergabe der Ware zu bezahlen.
  4. Zahlungen können nur unbar (z.B. durch EC-Karte oder Kreditkarte) in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. 
  5. Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.


§ 4 Wertgutscheine

  1. Unsere Kunden haben die Möglichkeit, in unseren Geschäftsräumen Wertgutscheine, die auf einen beliebigen Euro-Betrag lauten können, zu erwerben. Die Wertgutscheine können gegen Vorlage des Originals in unseren Geschäftsräumen zur Bezahlung der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen eingelöst werden. Der ausgewiesene Wert eines Wertgutscheins wird dabei auf das von dem Kunden zu bezahlende Entgelt angerechnet.
  2. Für die Einlösung der Wertgutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. Für die Rechtzeitigkeit der Einlösung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Wertgutscheins in unseren Geschäftsräumen maßgeblich.
  3. Der Umtausch oder die Barauszahlung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. 


§ 5 Lieferung und Lieferzeit

  1. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen.
  2. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 
  3. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, ist der Käufer vor Rücktritt vom Vertrag dazu verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. 


§ 6 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Ladengeschäft in 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. 
  2. Wir versenden die Ware im Auftrag des Kunden, wenn dies im Einzelfall gesondert vereinbart worden ist. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Soweit der Kunde keinen Beförderer benennt, wird der Versand durch ein am Markt etabliertes Logistikunternehmen durchgeführt. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen und schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. 


§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Für maßangefertigte Waren gilt: 
  2. Unsere Waren sind Maßanfertigungen nach den individuellen Maßen des Kunden, die bei Vertragsschluss in unserem Ladengeschäft durch unser geschultes Verkaufspersonal festgestellt werden. Etwaige Passformeinschränkungen wegen nachträglicher Änderungen der individuellen Maße des Kunden (z.B. aufgrund starker Gewichtszunahme oder -abnahme) begründen daher keinen Sachmangel. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde ohne erneutes vorheriges Maßnehmen eine Nachbestellung aufgibt. 
  3. Alle von uns verwendeten Materialien werden sorgfältig ausgewählt und verarbeitet. Da wir Naturmaterialien verwenden, lassen sich Fertigungstoleranzen, die sich im Rahmen des branchenüblichen halten, leider nicht vollständig ausschließen. Geringfügige Abweichungen der Farbe des Leders, des Gewichtes oder Schwankungen in der Materialdicke sind zulässig und stellen keinen Mangel dar. Farb- oder Materialveränderungen, die im Rahmen der üblichen bzw. traditionellen Verwendung unserer Waren und deren Pflege oder im Fall unterlassener Pflege auftreten, stellen aus diesem Grund ebenfalls keinen Mangel dar. 
  4. Bei Mängeln stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Gewährleistungs-ansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel gelieferter Ware sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Käufer uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel festzustellen.
  5. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 


§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 

  1. Liefern wir auf Grundlage von Unterlagen oder Vorlagen (z.B. Modelle, Muster oder Zeichnungen), die vom Käufer bereitgestellt werden, so haftet der Käufer dafür, dass hierdurch keine gewerblichen Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
  2. Werden wir von einem Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung von Unterlagen oder Vorlagen, die vom Käufer bereitgestellt wurden, wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet, uns bei der Verteidigung gegen diese Inanspruchnahme zu unterstützen und uns sämtlichen Schaden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, die uns dadurch entsteht, zu ersetzen. 


§ 9 Eigentumsvorbehalt 

  1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 


§ 10 Datenschutzhinweis   

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten, zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. 


§ 11 Schlussbestimmungen   

  1. Die Verträge zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  2. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 


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